Corona und kein Ende: Aufträge weg, Laden muss geschlossen werden, Umsätze brechen weg. Ein Ausweg: erst mal die Lohnkosten senken. Die Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit – bekommen nur noch 60% von letzten Nettolohn.
Das Unternehmen zahlt aus, holt sich das Kurzarbeitergeld dann vom Jobcenter zurück.
Nur wann kommt das Geld? Antragstau im Jobcenter, die Mitarbeiter des Arbeitsamtes sind ggf. auch im home office?
Eine Idee: Über Factoring finanzieren. Sie verkaufen die Forderung gegen das Arbeitsamt und erhalten sofort Bargeld.
Die Antwort ist leider unbefriedigend: Das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit ist nicht factorabel.
Kurzarbeitergeld stellt keine werthaltige Forderung im Sinne einer entgeltlich erbrachten Leistung dar.
Weiterhin gibt es eben keine definierte Finanzierungsdauer, Zeitpunkt der Auszahlung ist unbekannt.
Übrigens verhält es sich genau so mit dem häufig vorgetragenen Wunsch auf Vorfinanzierung von Fördermittelauszahlungen. Diese sind ebenfalls leider nicht zu verkaufen, selbst, wenn es hierfür Zusagen und sogar Zeitpläne gibt.
Hierfür gibt es über ein Factoring keine Lösungsmöglichkeit.