Verlustvortrag bei GmbH-Verkauf
Eine GmbH sollte man tunlichst ohne einen bestehenden Verlustvortrag kaufen oder verkaufen. Nicht nur Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele hält die Steuervorschriften vom „Mantelkauf“ unternehmensfeindlich. Stächele macht sich dafür stark, „wirtschaftlich gebotene Umstrukturierungen nicht zu steuerlichen Nachteilen führen“ zu lassen. Das große steuerliche Hemmnis der Wirtschaft sollte beseitigt werden. Durch die „Mantelkaufregelungen“ kommt es nämlich bereits dann zu einem anteiligen Wegfall des Verlustabzugs, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einem neuen Eigentümer erworben werden. Der Verlustabzug entfällt ganz, wenn mehr als die Hälfte der Anteile übergehen. […]