Bis 1780 war es in einzelnen Städten Deutschlands üblich, Schuldner, die ihre Schulden nicht begleichen konnten, öffentlich an den Pranger zu stellen. Sehr unangenehm – und bringt gar nichts. Denn unfähig, eine Bewegung zu tun, wird das endgültig mit dem Begleichen der Schulden nichts mehr. Man ist dann ja auch schließlich davon abgekommen…

Die mangelnde Fähigkeit, die Schulden zu begleichen hat ja in den meisten Fällen auch nichts mit bösem Willen zu tun. Eine Strafe ist daher unsinnig.

Heute vermeiden wir möglichst Situationen, in denen fällige Zahlungen nicht geleistet werden können, durch Analyse und Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, daß Schulden planmässig zurückgezahlt werden können (Bonität) und teilen das Risiko (Kreditversicherung).

Die Kombination mit noch weiteren Leistungen, Wirkungen und Extras ist Factoring.