Das wollen alle: Kapital bilden.
Kapital bilden heisst: Geld verdienen. Verdientes Geld behalten, Steuerlast minimieren, Kapitalbasis maximieren.
Und auch der Europäische Gesetzgeber will, dass die mittelständischen Unternehmen in Deutschland und Europa möglichst umfangreich von den in Europa zahlreich vorhandenen Steuervorteilen profitieren und so Kapital für Investitionen bilden können. Und zwar sollen sie von allen Vorteilen profitieren, überall.
Wie kann es funktionieren, dass – sagen wir – ein Deutsches Unternehmen von einem Portugiesischen Steuergesetz profitiert?
Die Lösung kennen die Wenigsten: EWIV.
Bereits seit 1985 ermöglicht eine EU-Verordnung die Ausnutzung von Steuervorteilen. Unternehmen können so unter dem starken Schutz der EU-Gesetzgebung ihre Steuerbelastung optimal gestalten, um auf diese Weise etwa Kapital für Investitionen zu bilden.
So profitieren nicht nur große Konzerne, die eigene Stabsabteilungen für Europarecht und Steuerminimierung unterhalten, von der EU-Vielfalt (EU-Wirrwarr…), sondern auch der „kleine“ Mittelständler.
Eine EWIV ist eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV). Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.
Teil einer EWIV kann jedes Unternehmen und jeder Unternehmer eines Mitgliedstaates der EU sein. Mitglieder einer EWIV sollen unterschiedlichen Branchen angehören und aus unterschiedlichen Staaten kommen.
Ebenso anderen Einheiten des öffentlichen (Gemeinden, Kammern, Universitäten, kirchliche Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder TV-Anstalten usw.) oder des Privatrechts (Vereine, Stiftungen usw.) steht die Teilnahme offen. Auch natürliche Personen, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder andere Dienstleistungen erbringen, können Mitglieder sein.
So wird die wirtschaftliche Tätigkeit der EWIV-Mitglieder erleichtert und entwickelt, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen.
Aber auch Steuervorteile können jeweils in dem Lande genutzt werden, in welchem jeweils andere EWIV Mitgliedsunternehmen ansässig sind.
Sie können eine neue EWIV gründen oder sich einer bereits bestehenden EWIV anschließen.
Wir laden Sie ein, unserer bereits bestehenden EWIV beizutreten:
- So nutzen Sie Steuervorteile durch die Nutzung der EWIV als Hilfsfirma
- Sie sind Mitglied des Unternehmenspools der EWIV
- Die Buchhaltung übernimmt die EWIV für Sie
- Die Übernahme der steuerlichen Beratung übernimmt die kooperierende Steuerberatungsgesellschaft (optional). Diese hat ihren Sitz in Holland.
Sie wollen mehr erfahren? Wir erwarten gern Ihren Anruf 040 32 52 79 41 oder schreiben Sie eine eMail an FLM