Achtung: Verjährung droht!
Millionenbeträge gehen verloren, weil nicht gemahnt und vollstreckt wird Darauf weist creditreform hin. Offene Forderungen noch vor dem Jahresende sichern Ende des Jahres herrscht bei deutschen Gerichten Hochbetrieb. Der Grund: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Doch mit der rechtzeitigen Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch des Gläubigers nicht verloren. Lohnende Leihgeschäfte: Autoleasing überwindet die Flaute: Unternehmen – impulse […]