Aktuelle statistische Daten besagen, daß ein Patient nach durchschnittlich 43,5 Tagen seine Rechnung bezahlt. Etwa 1,2 % der Privatrechnungen fallen komplett aus. Weil es sich hervorragend rechnet, nutzen Zahnärzte sehr häufig Factoring zur Umsatzfinanzierung ihrer Praxis.

Beim Factoring verkauft eine zahnärztliche Praxis ihre Forderungen aus der zahnärztlichen Behandlung inklusive der Laborleistungen gegenüber ihren Privatpatienten fortlaufend an eine Factoringgesellschaft. Auf diese Weise erhält die Praxis sofort Liquidität anstelle ihrer Außenstände.

Der Factor prüft vor Vertragsabschluss die Bonität der Patienten und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Diese Form der Finanzierung wächst automatisch mit evtl. steigenden Umsätzen der Praxis mit, man spricht daher von „umsatzkongruenter Finanzierung“.

Weiterhin kann eine Übernahme des Forderungsmanagements inklusive Inkasso- und Mahnwesen erfolgen.

Mit der durch Factoring entstehenden Liquidität kann die Praxis günstiger einkaufen, da Skonti und Sonderkonditionen genutzt werden können.
Der von Factoringgesellschaften gewährte Ausfallschutz (sog. Delkredereabsicherung) und laufend aktuelle Informationen über die Bonität der Privatpatienten geben den Praxen Planungssicherheit.

Es gibt auch Vertragsvarianten, die nur das Inkasso einer Forderung anbieten. In diesen Fällen bleibt das Risiko des Forderungsausfalles bei der Praxis. Rechnungen, die nach dem kaufmännischen Mahnverfahren unbezahlt bleiben, werden der Praxis zurückbelastet.


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