KYC – Know Your Customer

KYC – Know Your Customer. Eine Modeerscheinung, ein neuer Begriff aus dem denglischen „Beratersprech“?

Nein, es handelt sich vielmehr um ein dringendes Erfordernis zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention. Eine Nicht-Beachtung kann für Sie und Ihre wichtigen Geschäftspartner zu Reputationsproblemen und damit einhergehend zu empfindlichen Strafen führen. Und darüber hinaus – auch Schaden von Ihrem Unternehmen und Ihrem eigenen Geldbeutel abzuwenden sollte doch oberste Prorität genießen!

Basis ist die risikospezifische Kundenprüfung – Know Your Customer. Im Rahmen dieser Prüfung wird der Kunde unter Berücksichtigung von geldwäsche- und betrugsrelevanten Kriterien einer von drei Risikoklassen (niedrig, mittel, hoch) zugeordnet.

Informationen und deren Beschaffung stehen im Vordergrund einer sorgfältige KYC-Prüfung ihrer Kunden. Ihr Wissen über den Kunden ist insbesondere im Bereich der Identitätsprüfung, der für den Kunden handelnden Person(en) von wesentlicher Bedeutung.

Gier frisst Hirn

In letzter Zeit sind wieder einige Betrugsfälle vor den Strafgerichten verhandelt worden. Bestellt wurden Waren per fingierter e-mail-Adresse von Personen, die sich als handlungsbefugt für bestimmte Firmen ausgaben. Ohne KYC-Prüfung wurde die Ware denn auch rasch geliefert, Schnelligkeit und Umsatz sowie Gewinnerzielung (?) standen offenbar im Vordergrund. Böse Überraschung: Zahlung vom vermeintlich „bestellenden“ Unternehmen erfolgte natürlich nicht. Klar – denn es gab ja keinen wirksamen Vertrag!

Die Betrüger konnten aufgespürt und verurteilt werden, der Schaden aber verbleibt beim arglosen Lieferanten (Gier frisst Hirn). Da hilft niemand – solche Betrügereien sind nicht versicherbar, derartige Forderungen aus Warenlieferungen sind nicht wirksam zu verkaufen.

Was kann ich tun?

Bevor Sie eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sollten Sie Ihren neuen Kunden überprüfen und alle Daten sammeln, die Sie über ihn erhalten können. Insbesondere ist es wichtig zu prüfen, welche Personen denn dieses Unternehmen wirksam vertreten können.

Unser Tipp: Nutzen Sie hierfür einfach die Checkliste einer renommierten Factoringgesellschaft, die Sie hier herunterladen können.