Steuerberater leiden unter der schlechten Behandlung durch ihre Mandanten: Sie erhalten von Ihren Mandanten sehr spät die Gegenleistung für die umfangreichen Beratungsleistungen, mitunter wird gar kein Geld überwiesen. Mandanten zahlen erst die fälligen Steuern an das Finanzamt, erst wesentlich später denken sie daran, ihren strategischen, wichtigen Berater zu entlohnen.

Fast könnte man meinen, der Steuerberater ist Schuld, daß überhaupt Steuern bezahlt werden müssen…

Dabei sind Steuerberaterkanzleien ebenfalls mittelständische Unternehmen, die auf stete Liquiditätszufuhr angewiesen sind. Löhne, Miete, Bürobedarf, Computerleasing, Fortbildung, Fachliteratur – alles muß pünktlich bezahlt werden.

Bislang hat das Standesrecht der Steuerberater eine Abtretung der Forderungen nicht zugelassen. So war Factoring unmöglich, und auch überfällige Forderungen konnten bislang nicht durch ein Inkassobüro eingebracht werden.

Das ist jetzt vorbei. Es gibt ein spezielles Factoring für Steuerberater. Gerichte haben mehrfach bestätigt, daß das von FLM propagierte Factoringkonzept mit dem Standesrecht vereinbar ist.

Steuerberater erhalten nunmehr 100% ihrer Rechnungsforderung innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt. Es spielt keine Rolle, ob der Mandant eine Privatperson ist oder eine Firma bzw. juristische Person. Das Factoring kann wahlweise im offenen oder im stillen Verfahren betrieben werden. Und der Mandant erhält einen ausreichend bemessenen Zeitraum, um die Rechnung zu bezahlen.

Die Konditionen sind – so bestätigen uns die Steuerberater, die sich bereits unseres Factorings bedienen – hervorragend.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.