Die KfW senkt auf Grund der aktuellen Entwicklung am Kreditmarkt erneut die Kreditzinsen . Das gilt für die wichtigsten Programme, mit einer langfristigen, meist zehnjährigen, Laufzeit. Das sind:

• KfW-Gründerkredit – StartGeld (65)
• KfW-Gründerkredit – Universell (66)
• KfW-Unternehmerkredit (37, 47, 48, 49)
• ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand
• ERP-Kapital für Gründung (58)
• ERP-Innovationsprogramm (180-185, 190-195)

Finanzierung von Umweltinvestitionen
• ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237, 247, 238, 248)
• KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
• BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen
• Energieeffizient Sanieren (151, 152)
• KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
• Energieeffizient Bauen (153)
• Wohnraum Modernisieren (141)
• Altersgerecht Umbauen (155)

Das Zinsniveau für Kredite mit kürzerer Laufzeit bleibt unangetastet.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passt ca. alle 4 Wochen die Kreditzinsen der konjunkturellen Lage an. In den vergangenen Monaten gab es mehrere Senkungsrunden der Zinsen in Folge.

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