Factoring war lange Zeit für Steuerberater nicht vorgesehen, das Standesrecht machte erhebliche Auflagen hinsichtlich der Abtretung von Forderungen.
Ein Optimieren des eigenen Forderungsmanagement durch Einschalten eines Dritten war den Steuerberatern bislang verwehrt.
Wir haben ein neues „Produkt“ speziell für den Steuerberater entworfen, dem die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zwischenzeitlich „den Segen erteilt“ hat.
Factoring für Steuerberater ist möglich
So ist Factoring für steuerberatende Berufe jetzt möglich, und zwar auch ohne Zustimmung der Mandanten
Und gerade bei Freien Berufen wird häufig gewünscht, das Factoring “still” abzubilden. Der Mandant erhält keine Kenntnis von der Tatsache, daß der Steuerberater die Forderung über einen dritten finanzieren läßt und auch das Debitorenmanagement nicht selbst erledigt. Das Ausfallrisiko wird komplett ausgelagert. Es ist nunmehr möglich, die Variante des Stillen Factoring ohne Abtretungsvermerk auf der Rechnung und ohne explizite Mandantenzustimmung durchzuführen.
Die abgetretene Forderung wird sofort zu 100% des Bruttobetrages ausgezahlt. Die Liquidität des Steuerberaters steigt, ist sofort nach Rechnungsstellung verfügbar. Die Konditionen sind wirklich günstig.
Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot zukommen.