Eine Firma bzw. ein Unternehmen zu kaufen bzw. zu verkaufen ist ganz einfach.
Man einigt sich auf einen Kaufpreis, schließt einen Vertrag, und dann wechselt das Unternehmen ganz oder teilweise seinen Eigentümer. Es gibt Formvorschriften – in Abhängigkeit von der Rechtsform.
Aktiengesellschaft
Hier werden die Aktien verkauft durch Angebot und Annahme
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es muß ein notarieller Vertrag geschlossen werden.
Personengesellschaft
Der Kaufvertrag kann privatschriftlich geschlossen werden. Der Notar muß allerdings das Handelsregister informieren und die Eigentümer werden im Handelsregister eingetragen.
Preis gleich Wert?
Der Wert der Firma muß nicht unbedingt dem Preis entsprechen, auf den man sich einigt.
Wertermittlung
Der Ertragswert ist die Summe der abgezinsten Einnahmeüberschüsse, welche für die Zukunft erwartet werden, möglicherweise gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit.
Der Substanzwert ist die Summe der Werte jedes einzelnen Vermögensgegenstandes der zu bewertenden Gesellschaft
Der Zerschlagungswert ist die Summe der zu erzielenden Kaufpreise im Falle eines raschen Verkaufes aller Vermögensgegenstände, abzüglich der Aufwendungen für den Verkauf und der Kosten der Abwicklung der Gesellschaft.
Der Wert einer Gesellschaft kann erhöht werden, wenn das working capital optimiert wird. Hier spielt Factoring eine hilfreiche Rolle.
Wir beraten Sie gerne.