Ein Unternehmen, das seine Forderungen laufend im Rahmen eines Factoring-Vertrages verkauft, erhält hierdurch umgehend die benötigte Liquidität, um seine Lieferanten unter Ausnutzung von Skonti oder Rabatten zu bezahlen. Die Finanzierung des Umsatzes erfolgt umgehend. Nimmt der Umsatz des Unternehmens zu, wächst auch die Liquidität entsprechend (“umsatzkongruente Finanzierung”).
In Abstimmung mit dem Unternehmen prüft der Factor die Bonität der Abnehmer/Kunden und für jeden wird ein Limit vereinbart, bis zu dem künftige Forderungen angekauft werden.
Der Factoring-Kunde, also das leistende Unternehmen, liefert die vereinbarte Ware oder Leistung und informiert seine Abnehmer mit der Rechnungslegung, dass die betreffende Forderungen an einen Factor verkauft wurde, und der Rechnungsbetrag an den Factor schuldbefreiend zu zahlen ist. Der Factoring-Kunde kann die Erstellung der Rechnung vollständig im eigenen Haus beibehalten, verschickt die Rechnungen an seine Kunden und übermittelt lediglich eine Kopie oder auch nur die Rechnungsdaten an den Factor. Es ist auch möglich, dass der Factoring-Kunde die erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung an den Factor übermittelt – z. B. in Form verabredeter Dateien; hieraus erstellt und versendet dann der Factor die Rechnung in einer mit dem Factoring-Kunden abgestimmten Form (z. B. unter Beachtung einer bestimmten Corporate Identity) und übermittelt diese an den Endkunden.
Dem Unternehmen fließen in der Regel dann 80 – 90 Prozent des Rechnungsbetrages inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sofort, d. h. taggleich banktechnisch angewiesen, zu. Der Restbetrag, auch Sperrbetrag oder Sicherungseinbehalt genannt, wird zunächst zum Ausgleich evtl. genutzter Skonti, sonstiger Nachlässe oder aufgrund evtl. Mängel vom Factor einbehalten. Bei Zahlung des Abnehmers an den Factor erfolgt dann umgehend die Auszahlung des Einbehalts an den Factoring-Kunden unter Abzug der mit dem Factor vereinbarten Courtage (Service-Entgelte, Refinanzierungsaufwand usw.).