Eine GmbH sollte man tunlichst ohne einen bestehenden Verlustvortrag kaufen oder verkaufen.
Nicht nur Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele hält die Steuervorschriften vom „Mantelkauf“ unternehmensfeindlich. Stächele macht sich dafür stark, „wirtschaftlich gebotene Umstrukturierungen nicht zu steuerlichen Nachteilen führen“ zu lassen. Das große steuerliche Hemmnis der Wirtschaft sollte beseitigt werden.
Durch die „Mantelkaufregelungen“ kommt es nämlich bereits dann zu einem anteiligen Wegfall des Verlustabzugs, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einem neuen Eigentümer erworben werden. Der Verlustabzug entfällt ganz, wenn mehr als die Hälfte der Anteile übergehen.
„In der jetzigen Situation schießen diese Regelungen über ihr Ziel, Missbrauch zu bekämpfen, weit hinaus.“
Ausweg: Wir schlagen vor, mittels Sale-and-lease-back die Anlagegüter, beispielsweise Maschinen, vor dem Anteilswechsel an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen.
Der Verkaufserlös abzüglich Buchwert wird mit dem Verlustvortrag verrechnet, der Gewinn wird erhöht. Direkt im Anschluss an den Verkauf werden die Maschinen wieder zurückgeleast, erst dann gehen die Gesellschaftsanteile über.
So wird eine GmbH ohne Verlustvortrag gekauft. Der Käufer hat jetzt aber den steuermindernden Leasingaufwand, den er aus dem (mitgekauften) Verkaufserlös der Anlagegüter bezahlen kann.
Liquidität wurde geschaffen, Verluste ausgeglichen (Bonität!), die Bilanzsumme verringert, Eigenkapitalquote gesteigert, und Kosten / Aufwendungen in die Zukunft verlagert.
Ein guter Trick! Fragen Sie aber bitte auch Ihren Steuerberater!