Über den Umgang mit den ganz harten Fällen Wer keine Kreditversicherung hat oder wer Factoring nicht nutzt, wird sich gelegentlich zu fragen haben, was denn das wohl bedeutet: Versicherung an Eides statt. Die "Eidesstattliche Versicherung" (EV) bedeutet, dass ein Schuldner - auf Grund einer Vollstreckungsmaßnahme eines anderen Gläubigers - bei einem Gerichtsvollzieher ein umfassendes Vermögensverzeichnis abgegeben hat. Alles, was er an Hab und Gut sein Eigen nennt, wird hier aufgeführt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Vermögensverzeichnisses wird dann "an Eides statt" versichert. Wahrheitswidrige Angaben sind strafbewehrt, werden vom Staatsanwalt auch unerbittlich verfolgt. Wenn Ihr Schuldner die EV abgegeben hat oder derart aufgefordert wird, eine EV abzugeben, dürfen Sie davon ausgehen, dass zumindest ein weiterer Gläubiger vorhanden ist, der Ihren Schuldner zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gezwungen hat - wenn Sie das nicht selber waren? Ob tatsächlich noch weitere Gläubiger vorhanden sind, [...]