„Meine Firma lief jahrelang ausgezeichnet, ich hatte Millionenumsätze, 16 Mitarbeiter, drei Immobilien.“
Doch dann verweigert ein Auftraggeber Zahlung – angeblich Pfusch am Bau. Der Dachdecker klagt sich durch fünf Instanzen – und gewinnt jeden Prozess!
Leider erklärte sich die Gegenseite mittlerweile für zahlungsunfähig, meldete Insolvenz an, der Handwerksunternehmer blieb auf allen Kosten sitzen. „Ich verlor alles“, sagt er heute. „Nacheinander habe ich meine Immobilien verkauft, trotzdem musste ich dann vor drei Jahren Insolvenz anmelden.“
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Der Fall ist ein Klassiker für Factoring. Die Forderung wäre wegen der angeblichen Mängel zwar zunächst zurückgebucht worden, aber am Ende hätte die Factoringfirma den Rechnungsbetrag ausgeglichen.
Wahrscheinlicher ist, daß die Factoringfirma den Debitoren vorher durchleuchtet hätte und dabei festgestell hätte, daß der akut von Pleite bedroht ist – dann hätte das Verhängnis seinen Lauf gar nicht erst nehmen können.