FLM ist jetzt auch Immobilienmakler
Unsere Mandanten aus der mittelständischen Wirtschaft haben uns immer wieder um Hilfe gebeten bei der Finanzierung von Betriebsimmobilien. Insbesondere das Sell-and-Lease-back („SALB“) der genutzten Betriebsgrundstücke stand auf der Wunschliste.
SALB macht allerdings erst ab einem höheren Mindestinvestitionswert Sinn, und die „mittelständischen“ Projektgrößen liegen meist darunter. Daher versuchen wir, für Ihre Wunsch-Immobilien private Investoren zu finden, welche die Grundstücke erwerben und dann an den mittelständischen Betrieb vermieten. Der Rückkauf zu einem späteren Zeitpunkt durch den Betrieb ist dann nicht mehr vorgesehen, allerdings auch nicht ausgeschlossen.
Hierfür benötigte FLM nach § 34c Gewerbeordnung eine Erlaubnis, die FLM jetzt erteilt wurde:
§ 34c Makler (…)
(1) Wer gewerbsmäßig
1.
den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (…) will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Derzeit im Angebot: Ein Projekt in Stade. Hochinteressant!
Besuchen Sie unsere Immobilien-Website
Warum die Preise weiter steigen werden – zumindest Institut Kiel Economics geht davon aus.