Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland schreibt vor, daß Rechnungen, bei denen kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, grundsätzlich vier Wochen nach Ausstellung zur Zahlung fällig sind.

Einigen Zeitgenossen reicht das nicht. Sie fragen sich:

Wie verschaffe ich mir darüber hinaus Kredit, und zwar kostenlos?

Und in der Tat: die wenigsten Rechnungsempfänger / Auftraggeber halten sich an die gesetzliche oder vereinbarte Zahlungsfrist. In Zeiten von Kreditklemme und knappen Geldes ist der „Lieferantenkredit“ sehr willkommen und hilft bequem über finanzielle Engpässe hinweg.

Traurig: Einige Kunden verlängern schamlos das Zahlungsziel auf viele Monate , und zwar ohne jegliche Zusatzkosten. Denn die trägt der Lieferant.

Wie das geht? Etwa so:

Es folgt der Rechnung die erste Mahnung. Dann geht die zweite und gern auch die dritte Mahnung raus.

Später dann Beauftragung eines Anwalts, der schreibt dem säumigen Zahler einen Brief mit der Aufforderung, nunmehr kurzfristig zu zahlen…

Wieder geht Zeit ins Land. Vielleicht rufen Sie ihn einmal an?

Ihr Schuldner fällt aus allen Wolken: Er habe weder eine Rechnung, noch die Mahnungen und auch keinen Anwaltsbrief erhalten! Die Forderung sei natürlich berechtigt, und er wolle diese auch sofort bezahlen. Aber man möge ihm netterweise „endlich“ eine Rechnung schicken.

Im Zweifel für den Angeklagten!

Raten Sie – es passiert wieder nichts! Jetzt Mahnbescheid? Lieber gleich klagen. Sechs Wochen später Verhandlung vor Gericht. Der Angeklagte erscheint nicht?!? Fortsetzung folgt.

Das sind also schon mal vier Monate Zahlungsaufschub ohne jegliche Zinsen oder Kosten auf der einen, vier Monate Zahlungsausfall plus Anwalts- und Gerichtkosten auf der anderen Seite.

Fazit: Briefe nur per Einschreiben verschicken! „Eigenhändig.“

Es kann aber auch anders gehen. Denn es gibt eine Lösung: Forderungsmanagement auslagern, „outsourcen“, oder gleich Factoring.

Rechnung schreiben, Geld ist sofort da, Forderung wird finanziert und verwaltet von Ihrem Factoringpartner.

Auch Handwerksleistungen nach VOB!