Forderungen entstehen. Die unterschiedlichsten Verträge liegen den Forderungen zugrunde. Und immer gibt es das Risiko des Zahlungsausfalles.

Und nicht alle Forderungen sind gegen das Risiko des Zahlungsausfalles bei einer Kreditversicherung versicherbar.

Factoringunternehmen kaufen dennoch diese Forderungen an, es gibt dann zwei Möglichkeiten: Das Factoringunternehmen übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalles oder das Risiko verbleibt beim Unternehmer. Wenn die Zahlung durch den Debitoren nicht erfolgt, wird zurückgebucht (unechtes Factoring).

Welche Forderungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Die Kreditversicherer tun sich schwer mit den folgenden Forderungen:

  • Versandhandelsgeschäfte inklusive E-Commerce
  • Forderungen aus Vermietung, Verpachtung, Leasingraten
  • Provisionsvereinbarungen
  • Forderungen aus der Tätigkeit als Inkassounternehmen oder zentrale Abrechnungsstelle
  • Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gegen die ein Insolvenzverfahren unzulässig ist,
  • Forderungen gegen Unternehmen, an denen der Versicherungsnehmer oder Factoringnehmer oder ein Gesellschafter des Versicherungsnehmers oder Factoringnehmers mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bei denen er anderweitig maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben kann oder mit denen er durch einen Gewinnabführungsvertrag zu seinen Gunsten verbunden ist
  • Fälligkeits- oder Verzugszinsen, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz
  • Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, die dem Versicherungsnehmer entstehen
  • sonstige Kosten, Steuern, Zölle, soweit nicht in diesen Bedingungen oder dem Versicherungsschein ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist
  • Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen (z. B. Miete, Leihe, Pacht)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für deren Durchführung die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen oder deren Einfuhr in das Bestimmungsland oder deren Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland verboten ist
  • Forderungsausfälle die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatliche Institutionen, Naturkatastrophen oder durch Kernenergie bedingt sind.

Alle anderen Forderungen sind demnach ohne Probleme versicherbar

Mit Ausnahme der Versandhandelsbranche, reinen Provisionsforderungen, Forderungen aus Inkassotätigkeit (damit sind die Inkassogebühren etc. gemeint) und Forderungen die aus Vermietung, Verpachtung, Leasing resultieren, ist alles andere versicherbar.