Schreien nützt da nichts: Wenn Ihr Kunde Rechnungen noch nicht bezahlt hat und insolvent wird, wird es jetzt für Sie recht unangenehm.

Haben Sie eine Kreditversicherung abgeschlossen? Konnten Sie vorher einen Factoringvertrag abschließen?

 

Wenn ja, besteht jetzt keine unmittelbare Gefahr. Aber schade, daß der Kunde für die Zukunft ausfällt und der Umsatz, den Sie bislang mit ihm abgewickelt haben, künftig wegfällt. Erinnern Sie sich: Die Akquisition des Kunden war recht aufwändig, die Kapazitäten, seinen Bedarf zu erfüllen, haben sie bereitgestellt. Diese Kosten müssen Sie jetzt abschreiben. Schade!

Was ist nun zu tun?

Der vorläufige Insolvenzverwalter und dann der offizielle Insolvenzverwalter werden sehen, welche Verpflichtungen bestehen, welche Verträge sofort beendet werden und welche Verträge und Geschäftsverbindungen weiterlaufen können in Hinblick auf die Neuordnung des Unternehmens und den Neustart.

Die alten, unbezahlten Rechnungen sind „zur Tabelle anzumelden“ und werden am Ende, nachdem der Verwalter seine Kosten und das Arbeitsamt die fortgezahlten Löhne zurückerhalten haben werden, quotal abgefunden.

Aber – mit Factoring haben Sie hier nichts zu tun bzw. brauchen keinen Schaden zu fürchten, und mit einer Kreditversicherung droht nur ein überschaubarer Selbstbehalt.