Der Wirtschafts- und Informationsdienst Creditreform erwartet bis Jahresende rund 34 000 bis 36 000 Firmenpleiten.

 

Neu ist jetzt das Fiskusprivileg: Das Finanzamt genießt im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens gegenüber den anderen Gläubigern Vorrang.

Die Steuerforderungen werden also zuerst bedient, ehe die anderen Gläubiger etwas erhalten. Dieses Privileg gab es im alten Konkursrecht, das jedoch 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst worden war.Diese sieht keinen Vorrang der Finanzämter mehr vor. Denn ausdrückliches Ziel der Insolvenzordnung ist es, das zahlungsunfähige Unternehmen möglichst zu retten und dabei alle Gläubiger gleichzustellen. Das möchte die  Bundesregierung mit ihrem Sparpaket ändern, man möchte zum alten Konkursrecht wieder zurück, denn der Staat hat bei fast jeder Pleite von Unternehmen stets kräftig geblutet (insbesondere wurden Sozialbeiträge und Steuern nicht mehr abgeführt). Das liegt in der Natur der Sache.

Andererseits müsste er ein hohes Interesse haben, daß sich das Unternehmen wieder von seinem Krankenlager erhebt, um eben genau diese Abgaben weiter erwirtschaften zu können und dem Staatshaushalt zuzuführen. Hierfür sollte er einen Sanierungsbeitrag leisten, so finden wir. Der Staat besteht eben nicht nur aus Fiskus, sondern auch aus den ihn ausmachenden Unternehmen und Menschen.

viaFiskusprivileg: Staat stürzt sich auf Pleitiers – Finanzen – Immobilien + Vorsorge – Recht + Steuern – Unternehmensrecht – Handelsblatt.com.

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