Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Am 01. Januar 2019 tritt der neue Bilanzierungsstandard IFRS 16 in Kraft.
Alle Leasingverhältnisse sind grundsätzlich in den Bilanzen der Leasingnehmer abzubilden.

Alle bestehenden Leasingverträge müssen einer Überprüfung und Neubewertung unterzogen werden – ein Riesenaufwand. Möglicherweise müssen nicht dokumentierte Daten für die Rechnungslegung neu erfasst werden. Und die bekannten Vorteile des Leasing (Bilanzkennzahlen, wie insbesondere die Eigenkapitalquote) werden konterkariert: IFRS 16 wirkt sich negativ aus – die Effekte des neuen Standards auf die Bilanz müssen insofern minimiert werden.

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Das Handelsblatt hat hierzu einen Fachbeitrag verfasst und bietet den zum Kauf an:

Das aktuelle KoR Dossier 4 fasst die wichtigsten Beiträge und Fallstudien der Zeitschriften DER BETRIEB, DER KONZERN und KoR zusammen und zeigt

  • die konkreten Änderungen des IFRS 16 und die Auswirkungen des Standards auf verschiedene Branchen und Unternehmen (Fallbeispiel)
  • wie sich der IFRS 16 optimal implementieren lässt (Fallbeispiel)
  • wie sich negative Folgen auf die Unternehmensbilanz minimieren lassen