Es war so eine gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG). 1,87 Milliarden Euro hielt der Staat pro Jahr für die Neugründer bereit. Bis der Rotstift kam: Jetzt gibt es nur noch 450 Millionen Euro – der Staat muss sparen. Damit wurde die Pflichtleistung, die jedem Empfänger von Arbeitslosengeld I zustand, zur Ermessensleistung.

via Gründungszuschuss: Es hat sich ausgegründet – Gründer – Erfolg – Wirtschaftswoche.