Eine Variante des Leasing ist der Mietkauf.

Hier ist der Nutzer wirtschaftlicher Eigentümer und am Ende der Mietzeit geht auch das juristische Eigentum automatisch auf ihn über.

Beim Mietkauf verteilen Sie die Anschaffungskosten über einen festgelegten Zeitraum und zahlen dafür monatlich eine gleichbleibende Rate.

Sie entrichten die gesetzliche Mehrwertsteuer auf alle vereinbarten Zahlungen zu Vertragsbeginn. Der Leasinggegenstand wird in Ihrem Anlagevermögen aktiviert. Mit Zahlung der letzten Mietkaufrate geht dann auch das juristische Eigentum auf Sie über. Mietkauf kann aus steuerlichen Aspekten vorteilhaft sein.

Eigenschaften des Mietkaufs:

  • Das Fahrzeug erscheint in Ihrer Bilanz; Abschreibungen mindern Ihre Steuerlast
  • Der Finanzierungspartner ist der juristische Eigentümer des Fahrzeuges, bis alle Raten bezahlt wurden
  • Die Raten können variabel verabredet werden: Etwa eine „Ballonzahlung“ am Ende des Vertrages und dementsprechend niedrige monatliche Raten
  • Die Mehrwertsteuer ist zu Vertragsbeginn in einer Summe an den Vermieter zu zahlen (und wird vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet)