Das geht ans Eingemachte: Das Factoringunternehmen steht vor der Zahlungsunfähigkeit. Der strategische Partner fällt aus. Was nun?

Von „jetzt auf gleich“ besteht dann in Ihrem Unternehmen keine Möglichkeit mehr, den Kunden langfristige Zahlungsziele zu gewähren, es sei denn, frische Mittel aus dem Gesellschafterkreis stehen zur Verfügung. Dieser Betrag ist ungefähr 10% Ihres Jahresumsatzes. In bar.

Leider passiert das gelegentlich, traurige Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind NOA Factoring, alpha factoring, FBW Factoring (Baden-Württemberg), Die Skonto AG, Vantargis.

Schon die Phase vor der Insolvenzanmeldung ist schwierig: Wenn Sie Forderungen vertragsgemäß dort zum Kauf anbieten, werden die Forderungen im Rahmen des Vertrages angekauft. Erfolgt nicht unmittelbar nach der Übertragung des Datensatzes die Zahlung, entsteht eine Zeitspanne der Unsicherheit: Wem gehört die Forderung, wenn eine Zahlung des Kaufpreises nicht erfolgt? Ist das Eigentum dann übergangen, gehört die Forderung der Insolvenzmasse oder ist sie aussonderungsfähig? Erfolgte der Eigentumsübergang erst Zug um Zug? Das steht im Vertrag, im Kleingedruckten.

Wir als Ihr Makler achten auf solche Feinheiten, denn die sind meist sehr entscheidend! Und wir beraten Sie, zeigen Ihnen die Risiken auf und entwerfen mit Ihnen Konstruktionen, Risiken für Sie überhaupt auszuschließen.

Und wir können Ihnen dann, wenn Ihr Factoringunternehmen versagt (was hoffentlich sehr selten vorkommen möge!), schon in wenigen Tagen zu einer überzeugenden Anschlußlösung verhelfen.

Rufen Sie uns an: 040 3252 7941

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