Wenn Kontoauszüge nicht regelmäßig am Terminal ausgedruckt werden können, druckt die Bank diese Auszüge aus und versendet sie an den Kontoinhaber. Ob der das will oder nicht. Und sie kassierte dafür Gebühren für Druck und Porto – bis heute.

Die Gebühren wurden zu Unrecht belastet

Mit Urteil des Landesgerichts Frankfurt wurde entschieden, daß dies unzulässig ist – die Bank muß alle bisher für diese Dienstleistung berechneten Gebühren zurückerstatten.

Ausführlich berichtet das Handelsblatt über den Fall.