Heute stellte die alpha factoring GmbH Frankfurt am Main den Insolvenzantrag. Was ist passiert?

Vor kurzem noch hatte die SKONTO AG die alpha factoring übernommen.

Danach wurde im Mai 2010 mit der SKONTO AG ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen:

03.05.2010
alpha factoring GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstr. 41, 60486 Frankfurt am Main.Mit der Die Skonto AG mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 6019) als herrschendem Unternehmen ist am 08.10.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Schön für die alpha, gut für die Gläubiger der alpha. Aber ist das auch gut für die SKONTO AG?

Die Insolvenz eines Factoringunternehmens ist besonders für die Kunden der Factoringfirma ärgerlich, denn sie stehen praktisch über Nacht ohne ausreichende Liquidität für die Absatzfinanzierung da. Und die Fähigkeit, dem eigenen Kunden großzügig Zahlungsziel gewähren zu können, ist bekanntlich heutzutage entscheidend dafür, überhaupt den Auftrag zu bekommen.

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Inzwischen wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet:

810 IN 932/11 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der alpha factoring GmbH, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76399), vertr. d.: 1. Dieter Winkelmann, (Geschäftsführer), 2. Achim Schmidt, (Geschäftsführer), 3. Wolfgang Fries, Idstein, (Geschäftsführerin) ist am 30.09.2011 um 11:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost, Pfingstweidstraße 3, D 60316 Frankfurt/Main, Tel.: 069/209739-0, Fax: 069/20973929 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.09.2011