Bislang war es nicht immer möglich, alle Forderungen zu verkaufen. Einige Forderungen waren schlicht nicht versicherbar gegen Ausfall des Zahlungspflichtigen, die Kreditversicherungen hatten Bedenken.

Das ist jetzt vorbei. Diese Forderungen können Sie uns – durchaus einzeln – OHNE FACTORINGVERTRAG! – zum Kauf anbieten (einzige Einschränkung: Mindestbetrag 5.000 € je Forderung)

Forderungen

  • aus Versandhandel inklusive E-Commerce
  • aus Vermietung, Verpachtung, Leasingraten
  • aus Provisionsvereinbarungen
  • aus der Tätigkeit als Inkassounternehmen oder zentrale Abrechnungsstelle
  • wegen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen (z. B. Miete, Leihe, Pacht)